Einfuhrkontingentierung

Einfuhrkontingentierung
Maßnahmen zum Zwecke der  Einfuhrbeschränkung.
- 1. Arten: Die Einfuhr bestimmter Waren wird für einen festen Zeitraum auf eine Höchstmenge (Mengenkontingent) oder auf einen Höchstwert (Wertkontingent) beschränkt. Die Höhe der Kontingente wird entweder in Handelsverträgen mit den einzelnen Partnerländern vereinbart (Länderkontingente) oder für alle Länder zusammen festgesetzt (Globalkontingent).
- 2. Wirkungen: Die E. bedeutet im Gegensatz zu den  Zöllen einen systemfremden Eingriff in den marktwirtschaftlichen Ablauf, da sie den Wettbewerb zwischen inländischen und ausländischen Produzenten ausschließt. Während eine Zollmauer durch Kostensenkung im Ausland „übersprungen“ werden kann, bleibt beim Mengenkontingent die Einfuhrmenge (beim Wertkontingent die auszugebende Devisenmenge) stets gleich, gleichgültig ob die inländische Produktion teurer und die ausländische Produktion billiger geworden ist oder nicht. Die Preisbildung auf dem Inlandsmarkt wird beim Mengenkontingent vollständig, beim Wertkontingent weitgehend unabhängig vom Weltmarktpreis festgelegt.
- 3. Von verschiedenen Organisationen, v.a. WTO, wird die Beseitigung des Systems der E. durch zunehmende Liberalisierung der Einfuhr angestrebt.
- Vgl. auch  Außenprotektion.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Einfuhrkontingent — ⇡ Einfuhrkontingentierung …   Lexikon der Economics

  • Marktordnung — gemäß Marktordnungsgesetz (MOG) ein System von Maßnahmen, durch das Angebot und Nachfrage sowie Preisentwicklung in einer bestimmten Richtung beeinflusst oder gelenkt werden sollen. Im Einzelnen: 1. Totale Regelung der Angebotsmengen und… …   Lexikon der Economics

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